Systemrelevanz

Netzentwicklungsplan 2019-2030 und Bundesbedarfsplan

Das NeuConnect-Projekt ist im Netzentwicklungsplan Strom für 2030 (2019) nach den §§ 12b ff. EnWG enthalten. Die Bundesnetzagentur begründet ihre Entscheidung mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen von NeuConnect. Sowohl der energiewirtschaftliche Mehrwert als auch die Klimaverträglichkeit erscheinen positiv, laut Bundesnetzagentur. Seit 2021 ist das NeuConnect-Projekt Bestandteil des Bundesbedarfsplans.

ENTSO-E: Im Ten-Year Network Development Plan 2018 der ENTSO-E (European Network of Transmission System Operators for Electricity) nach Artikel 8 der Verordnung (EG) 714/2009 ist das NeuConncet-Projekt berücksichtigt.

Genehmigungsverfahren

Die Unterlagen zur Genehmigung des NeuConnect-Projekts wurden unter anderem bei folgenden Behörden eingereicht:

  • Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
  • Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (1. Teilgenehmigung gemäß BImSchG)

Die entsprechenden Genehmigungen durch die zuständigen Behörden wurden erteilt.

PCI Status

Die Europäische Kommission hat NeuConnect 2019 den Status eines „Projekts von gemeinsamem Interesse“ („Project of Common Interest“, PCI) verliehen und damit anerkannt, dass es sich um ein wichtiges grenzüberschreitendes Infrastrukturprojekt handelt, das den europäischen Ländern helfen wird, wichtige energie- und klimapolitische Ziele zu erreichen.

Wie bei einer Reihe anderer britischer Projekte ist der PCI-Status von NeuConnect mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU erloschen, aber das NeuConnect-Projekt spielt nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Unterstützung sicherer und nachhaltiger Energieziele in Europa.